PRÜFPFLICHTEN FÜR ANLAGEN IN ÖSTERREICH

1 - Nach dem Genehmigungsbescheid: Hier werden Auflagen für die Wartungsrichtlinien der WKA formuliert. Folgende Auflagen sind typisch für eine WEA der Megawattklasse und beispielhaft aus einem Bescheid wiedergegeben:

1 Kontrolle der Fundamente mindestens alle 2 Jahre durch einen SV für Windenergieanlagen
2 Prüfung des Triebstranges sowie der Funktion der Sicherheitseinsichtungen spätestens nach 4 Jahren durch einen anerkannten Sachverständigen
3 Überprüfung der Schraubenvorspannung der Rotorblattanschlüsse nach 4 Wochen oder nach 300 Betriebsstunden
4 Jährliche visuelle Kontrolle der Rotorblätter durch einen Sachverständigen
5 Kontrolle der Vorspannung der Blattanschlußschrauben alle 2 Jahre. Dokumentation im Wartungsbuch.
6 Prüfung des Rohrturmes mind. alles 2 Jahre durch einen SV.auf Erhaltungszustand.
7 Jährliche Überprüfung des Korrosionsschutzes
8 Jährliche Kontrolle der Vorspannung der überwiegend dynamisch beanspruchten Schraubenverbindungen
9 Jährliche Kontrolle der Verzahnung und der Schmierverhältnisse an der Übersetzungsstufe Antriebsritzes /Drehkranz der Windnachführung und der Blattverstellung
10 Steigschutzeinrichtungen und die dazugehörige persönliche Schutzausrüstung (Aufstiegsgurte) sind zumindest einmal jährlich durch eine befugte Person auf Eignung und Verschleiß zu überprüfen.
11 Nach Ablauf der Nutzungsdauer (20 Jahre) ist die WKA bei einer Weiterbenutzung eingehend hinsichtlich Materialermüdung an allen sicherheitstechnisch relevaten Teilen durch eine akkreditierte Prüfstelle zu überprüfen.

2 - Nach dem Elektrizitätswesengesetz § 17: Wiederkehrende Prüfung alle 10 Jahre

3 - NATIONALE REGELWERKE

NÖ Elektrizitätswesengesetz 2001(NÖ ElWG 2001)
Burgenländisches Elektrizitätswesengesetz 2001 - (BL ElWG 2001)

4 - INTERNATIONALE RICHTLINIEN und REGELWERKE; in Österreich als STAND DER TECHNIK anerkannt

Deutsches Institut für Bautechnik - DIBT: Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung (Berlin 2004)
Germanilscher Loyd - GL: Richtlinie für die wiederkehrende Überprüfung von Windenergieanlagen

Der Germanische Lloyd ist seit den frühen achtziger Jahren in der Richtlinien- und Normenarbeit tätig. Die z. Z. gültige Richtlinie für die Zertifizierung von WEA wurde 1999 neu herausgegeben. Sie enthält das Zertifizierungsverfahren, Anforderungen an das Sicherheitssystem und die Materialien, die Ermittlung der Lasten sowie die Auslegung der verschiedenen Komponenten der Anlage. Außerdem gibt es Anforderungen für Handbücher, eine Beschreibung der Geräuschmessungen und ein Kapitel über wiederkehrende Prüfungen.

5 - IEC Normen
IEC 61400-1 (1999), Ausgabe 2, "Sicherheitsanforderungen"
IEC 61400-2 (1996), Ausgabe 1, "Sicherheit kleiner WEA"
IEC 61400-11 (1998), Ausgabe 1, "Geräuschmeßverfahren"
IEC 61400-12 (1998); Ausgabe 1, "Leistungsverhalten von WEA"
Normentwürfe (Komitee-Entwurf (CD) zur Abstimmung (CDV)):
IEC 61400-13, CDV Dez. 99, "Beanspruchungsmessungen an WEA", Technische Spezifikation (TS)
IEC 61400-21, CDV März 00, "Netzverträglichkeit von WEA"
IEC 61400-22, CDV Okt. 99, "Zertifizierung von WEA", TS
IEC 61400-23, CDV Okt. 99, "Blattestverfahren für WEA", TS
IEC 61400-24, CDV Okt. 99, "Blitzschutz von WEA".

Die Normen der Reihe IEC 61400 werden von der CENELEC als EN 61400 herausgebracht und von der Deutschen Elektrotechnischen Kommission (DKE) nach Übersetzung ins Deutsche als DIN EN 61400 und VDE 0127.

6 - Richtlinien der Europäischen Union

Maschinen-Richtlinie (MD-Machine Directive, veröffentlicht im Rahmen der MSV),
Bauprodukten-Richtlinie (CPD-Construction Product Directive)
Richtlinie Elektromagnetische Verträglichkeit (EMCD-Electromagnetic Compatibility Directive, veröffentlicht als Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit),
Niederspannungs-Richtlinie (LVD-Low Voltage Directive)

Der für die Windenergie wichtigsten Norm IEC 61400-1 wurde im parallelen Abstimmungsverfahren bisher in Europa nicht zugestimmt. Während Dänemark und die Niederlande technische Gründe dafür verantwortlich machten, hat Deutschland aus formalen Gründen mit Nein stimmen müssen, weil die Norm Anforderungen an die Betreiber von Anlagen enthält, was den europäischen Verträgen widerspricht. Anforderungen an die Betreiber sind national zu regeln und dürfen in harmonisierten Normen nicht vorgeschrieben werden.

Quelle

Christian Nath: GL Wind Energie GmbH Stand der technischen Regelwerke



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letzte Änderung 2. Juli 2004